IN HISTORISCHEM AMBIENTE, MIT WEITEM BLICK AUF DAS ECHAZTAL, BIETEN WIR IHNEN DIE MÖGLICHKEIT, DEN BUND FÜRS LEBEN ZU SCHLIESSEN.
In unserem Standesamtszimmer haben Sie die Möglichkeit mit maximal 30 Personen (28 Gäste + Brautpaar) Platz zu nehmen. Das Standesamtszimmer im Gerobau ist von März bis Dezember mietbar. Für die Terminvergabe der Trauung ist das Standesamt in Unterhausen zuständig. Nach Absprache und Abwicklung der Raummiete* mit dem Standesamt, wird für Sie das Zimmer automatisch reserviert.
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Telefon: 07129-69616
* Die Raummiete beläuft sich auf 500 €. Darin ist folgendes enthalten:
- Miete des Zimmers für die Zeit der Trauung
- Nebenkosten
- Endreinigung
- Eintritt für Sie und Ihre Gäste in den Schlosshof
- Hochzeitsbilder nach der Trauung im romantischen Schlosshof
(Achtung: Ein Fotograf ist nicht inbegriffen!)
Gerne können Sie auch einen Sektempfang nach der Trauung für die 30 Personen dazu buchen. Dies bieten wir über unseren Caterer, der Schloßschenke, an.
Für genauere Auskünfte oder Ihre Planung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Telefon: 07129-4102
AUS RESPEKT VOR DER HISTORIE BITTEN WIR SIE UNSERE HAUSREGELN ZU BEACHTEN
Hochzeitstraditionen
Das Streuen oder Werfen von Blumenblättern, Reis, Konfettibomben oder ähnlichen sowohl im als auch vor dem Gebäude / Hof ist untersagt. Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Feuerwerken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist ausdrücklich nicht gestattet. Das Steigenlassen von Luftballonen ist ebenfalls nicht gestattet zum Schutz unserer Umwelt und dem angrenzenden Wald. Seifenblasen pusten vor dem Gebäude ist erlaubt.
Speisen / Getränke
Das Mitbringen von Getränken und Speisen sowie deren Verzehr ist nicht gestattet.
Fluchtwege
Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und Treppenhäuser dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten.RauchenIn sämtlichen Veranstaltungsräumlichkeiten ist das Rauchverbot einzuhalten. Es darf im ausgewiesenen Raucherbereich im Schlosshof geraucht werden.
Beschädigungen / Haftung
Gäste, die mutwillig Einrichtungs- bzw. Dekorationsgegenstände zerstören oder beschädigen, haften für den entstandenen Schaden und werden mit Hausverbot belegt. In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns das Recht einer Anzeige wegen Sachbeschädigung vor. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter/Brautpaar haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder ihre Gäste an der Veranstaltung verursachen.